Freitag, 12. Juni 2009 um 13:48 Uhr
Geschichte des Wahlrechts
- 1849 Dreiklassenwahlrecht in Preußen
- 1867 allgemeines Wahlrecht für Männer im deutschen Bund
- 1871 allgemeines Wahlrecht im deutschen Reich für Männer ab 25 Jahren; Gleichgewicht zwischen Wählern und Mandaten:
100000 Einwohner auf ein Mandat;
zum Vergleich: 1890 in Schaumburg-Lippe 11000 auf ein Mandat und in Berlin 220000 Einwohner auf ein Mandat
- 11. August 1919 Frauenwahlrecht in Deutschland;
Aktivwahlalter auf 20 Jahre gesenkt
- 1933 Frauen dürfen sich nicht mehr zur Wahl stellen
- 1936 Juden wird das Wahlrecht entzogen
- 1945 man darf erst ab 21 Jahren wählen; Soldaten erhalten
Wahlrecht
- 1953 Zweistimmensystem
- 1956 Briefwahl
- 1965 Neuzuschneidung der Wählerkreise
- 1969 Passivwahlrecht auf 21 Jahre gesenkt
- 1970 Aktivwahlrecht auf 18 Jahre gesenkt
- 1972 Passivwahlrecht auf 18 Jahre gesenkt
- 1980 Neuzuschneidung der Wählerkreise
- 1995 in Niedersachsen Kommunalwahlen ab 16 Jahren;
kurz darauf auch in anderen Bundesländern