Familie Reuning

in Emmerthal

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Geschichte des Wahlrechts

 

-   1849 Dreiklassenwahlrecht in Preußen

-   1867 allgemeines Wahlrecht für Männer im deutschen Bund

-   1871 allgemeines Wahlrecht im deutschen Reich für Männer ab 25 Jahren; Gleichgewicht zwischen Wählern und Mandaten:
100000 Einwohner auf ein Mandat;
zum Vergleich: 1890 in Schaumburg-Lippe 11000 auf ein Mandat und in Berlin 220000 Einwohner auf ein Mandat

-   11. August 1919 Frauenwahlrecht in Deutschland;
Aktivwahlalter auf 20 Jahre gesenkt

-   1933 Frauen dürfen sich nicht mehr zur Wahl stellen

-   1936 Juden wird das Wahlrecht entzogen

-   1945 man darf erst ab 21 Jahren wählen; Soldaten erhalten
Wahlrecht

-   1953 Zweistimmensystem

-   1956 Briefwahl

-   1965 Neuzuschneidung der Wählerkreise

-   1969 Passivwahlrecht auf 21 Jahre gesenkt

-   1970 Aktivwahlrecht auf 18 Jahre gesenkt

-   1972 Passivwahlrecht auf 18 Jahre gesenkt

-   1980 Neuzuschneidung der Wählerkreise

-   1995 in Niedersachsen Kommunalwahlen ab 16 Jahren;
kurz darauf auch in anderen Bundesländern

 

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